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Ansprache (aus dem Handbuch für die Einführung)
Liebe Gemeinde, der Kirchengemeinderat, zu dem mit den gewählten Vertretern auch Pfarrer und Kirchenpfleger gehören, hat den Auftrag, die Gemeinde zu leiten. Dies ist eine große und vielfältige Aufgabe. Sie kann nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit aller erfüllt werden. Jeder Kirchengemeinderat trägt nach dem Maß seiner Gaben und Kräfte dazu bei.
Gemeindeleitung geschieht in unserer Kirche vornehmlich durch die Verkündigung. Deshalb wird es die besondere Sorge des Kirchengemeinderats sein, dass die Botschaft des Evangeliums alle erreicht. Er wird aber auch darüber wachen, dass aller Verkehrung der Botschaft und Verwirrung der Gewissen gewehrt wird.
Gemeindeleitung geschieht aber auch im Nachdenken, Beraten, Beschließen und Wirken für den Aufbau der Gemeinde auf all ihren Lebensgebieten. Dabei wird der Kirchengemeinderat darauf achten, dass die Kirchengemeinde hineingestellt ist in den größeren Zusammenhang von Kirchenbezirk und Landeskirche, ja in die Gemeinschaft aller Christen.
Im Hören auf das Evangelium wird er auch nach Wegen suchen, den Menschen in ihren Nöten zu helfen, wo immer dazu eine Möglichkeit besteht.
Bei all diesen Aufgaben ist der Kirchengemeinderat auf die Mithilfe der Gemeindeglieder angewiesen. Jedem Christen ist ja aufgetragen, in seinem Teil mitzuhelfen, dass der Dienst der Gemeinde Jesu Christi heute so getan wird, wie ihn der Herr der Kirche erwartet.
(Quelle: Handbuch für die Einführung)
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