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DEM BIBLISCHEN ZEUGNIS VERPFLICHTET
Pfarrer Jakob Stehle

Was die Kirche bekennt

BEKENNTNISSE DER KIRCHE


 

Als Mitarbeiter in einer evangelischen Landeskirche sind wir an die Bekenntnisse der Kirche gebunden.

So heißt es in der Kirchengemeindeordnung (KGO):
"Dir Kirchengemeinde hat die Aufgabe, aufgrund des Bekenntnisses der Evangelischen Landeskirche als deren Glied evangelischen Glauben und christliches Leben in der Gemeinde und bei den Einzelnen zu fördern und christliche Gemeinschaft in Gesinnung und Tat zu pflegen.
Sie hat, soweit dies nicht anderen obliegt, die hierfür erforderlichen Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten.


Und in der Verfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Kirchenverfassungsgesetz) heißt es im § 1:

"Die evangelisch-lutherische Kirche in Württemberg, getreu dem Erbe der Väter, steht auf dem in der Heiligen Schrift gegebenen, in den Bekenntnissen der Reformation bezeugten EVANGELIUM VON JESUS CHRISTUS , UNSEREM HERRN.
Dieses Evangelium ist für die Arbeit und Gemeinschaft der Kirche unantastbare Grundlage."



Siehe auch: KODEX KIRCHLICHER MITARBEIT
MEIN ZIEL KIRCHLICHER ARBEIT


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