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|  | DEM BIBLISCHEN ZEUGNIS VERPFLICHTET Pfarrer Jakob Stehle
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		   |  | Was die Kirche bekennt 
 
   BEKENNTNISSE DER KIRCHE
 
  Als Mitarbeiter in einer evangelischen Landeskirche 
sind wir an die Bekenntnisse der Kirche gebunden. 
 So heißt es in der Kirchengemeindeordnung (KGO):
 "Dir Kirchengemeinde hat die Aufgabe, aufgrund des Bekenntnisses der Evangelischen Landeskirche als 
deren Glied evangelischen Glauben und christliches Leben in der Gemeinde und bei den
Einzelnen zu fördern und christliche Gemeinschaft in Gesinnung und Tat zu pflegen.
 Sie hat, soweit dies nicht anderen obliegt, die hierfür erforderlichen Einrichtungen
zu schaffen und zu erhalten.
 
 
 Und in der Verfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg 
(Kirchenverfassungsgesetz) heißt es im § 1:
 
 "Die evangelisch-lutherische Kirche in Württemberg, getreu dem Erbe der Väter,
steht auf dem in der Heiligen Schrift gegebenen, in den Bekenntnissen der
Reformation bezeugten EVANGELIUM VON  JESUS CHRISTUS , UNSEREM HERRN.
 Dieses Evangelium ist für die Arbeit und Gemeinschaft der Kirche unantastbare
Grundlage."
 
 
 
 Siehe auch:
 KODEX KIRCHLICHER MITARBEIT
 MEIN ZIEL KIRCHLICHER ARBEIT
 
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