[Katechismus]
Fragenbüchlein - Katechismus    (WEBSTEHLE)
In German

INFORMATIONEN ZUM KATECHISMUS

Pfarrdienst und Pfarrer


Auf einer Internetseite einer Gemeinde heißt es:
Sie dürfen unsere Pfarrerin und unsere Pfarrer mit allen Fragen ansprechen, die Ihnen wichtig sind. Gerne machen wir einen Besuch bei Ihnen oder vereinbaren einen Gesprächstermin, um persönliche Fragen zu besprechen.

Besonders stehen wir bereit für Fragen im Zusammenhang mit
  • Taufen und Taufgespräche
  • kirchliche Trauungen und Traugespräche
  • Beerdigungen und Trauerfeiern - Trauerbesuche
  • Konfirmandenunterricht und Konfirmation
  • Gottesdiensten
  • Kircheneintritt (und auch bei Fragen zum Kirchenaustritt)

  • Schauen wir in die praktische Arbeit eines Pfarrers, so kommen noch viele andere wichtige Aufgaben hinzu:
  • Er ist als 1. bzw. 2. Vorsitzender der rechtliche Vertreter der Gemeinde.
  • Er führt die Pfarramtsgeschäft und ist der Landeskirche bzw. dem Dekan verantwortlich!
  • Er ist zuständig für die Seelsorge in der Gemeinde.
  • Er besucht Alte und Kranke (auch in Krankenhäusern)
  • Er hat ein bestimmtes Duputat an Religionsstunden
  • Leitung des Kirchengemeinderates
  • Er führt in vielen Gremien des Kirchengemeinderates den Vorsitz


    Und ein Pfarrer sagt der Gemeinde folgendes zu seinem Dienst:
    Mit ist es ein Anliegen, dass wir als Christen die ermutigenden und lebensbejahenden Seiten unseres Glaubens in seiner großen Vielfalt erfahren und weitergeben. Ich möchte in Gottesdiensten und Gesprächen mit anderen zusammen den Reichtum der Bibel entdecken und die Gemeinschaft zwischen uns Christen stärken. Dabei freue ich mich über die vielfältigen Ausdrucksformen unseres Glaubens in der Kirchenmusik, der Diakonie, der Erwachsenenbildung, der Ökumene und in der Mitverantwortung für unsere Stadt und unsere Gesellschaft. Ich wünsche mir, dass wir im Namen Jesu Christi und geprägt durch seinen Geist als Gemeinde zu einem zuversichtlichen und ermutigenden Leben der Menschen um uns herum beitragen.


    Eine Landeskirche formuliert wie folgt die Voraussetzungen für den Pfarrdienst:
    Zur Ordination gehört eine umfangreiche Vorbereitung. Pfarrerinnen und Pfarrer studieren zunächst Theologie, absolvieren zwei theologische Examina, Vikariat und Probedienst. Prädikantinnen und Prädikanten absolvieren die Zurüstung.

    Die Ordination erfolgt in der Regel im Anschluss an die Zweite Theologische Prüfung (vgl. § 9 Absatz 1 Ordinationsgesetz). Zu diesem Zweck wird das Vikariat um drei Monate verlängert. Sie muss von dem Presbyterium der Ausbildungsgemeinde, in der die Vikarin bzw. der Vikar Dienst tut, beim Landeskirchenamt beantragt werden.
    Vora
    ussetzung für die Ordination sind ein Bericht des Leitungsorgans und ein Votum der Superintendentin oder des Superintendenten. Der Ordination geht ein Gespräch mit dieser bzw. diesem sowie die Teilnahme an einer Ordinationstagung mit dem Präses voran.

    Ordinierten, die nicht in das Pfarrdienstverhältnis übernommen werden, kann widerruflich ein pastoraler Dienst im Ehrenamt übertragen werden (vgl. § 9 Absatz 2 Ordinationsgesetz). Sie führen den Titel "Pastorin" bzw. "Pastor".


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    DOMINIO SERVIATIS
    WEBSTEHLE/KATECHISMUS
    Pfarrer i.R. Jakob Stehle - 72768 Reutlingen-Oferdingen