INFORMATIONEN ZUM KATECHISMUS
Konfirmationsordnung
Allgemeines zur Konfirmationsordnung:
Der Konfirmationsgottesdienst wird als Abschluss des Konfirmandenunterrichts gefeiert. Von der lateinischen Wortbedeutung "Bestärkung" bzw. "Bestätigung" her lässt sich "Konfirmation" doppelt bestimmen:
Das Ja Gottes:
- Zum einen bekräftigt Gott sein Ja, das er grundlegend in der Taufe gegeben hat. Im Konfirmationsgottesdienst kommt dies besonders bei der Einsegnung zum Ausdruck: Die Konfirmanden werden unter Handauflegung gesegnet und erfahren so den Zuspruch Gottes.
Das Ja des Menschen:
- Zum andern werden die Konfirmanden auf ihren eigenen Glauben angesprochen und sollen ihrerseits Ja zu Gott und ihrer Kirche sagen. Mit der Gemeinde stimmen sie in das Glaubensbekenntnis ein.
Danach erhalten sie ein Bibelwort als Konfirmationsdenkspruch.
Der Konfirmations-Gottesdienst:
Oft gestalten die Konfirmanden den Konfirmationsgottesdienst mit Beiträgen aus dem Konfirmandenunterricht mit (z.B. Vortragen des Katechismus oder aber eigener Texte zur Erklärung). Näheres aber ist in der Ordnung der Landeskirche zur Konfirmation geregelt.
Mit welchem Alter werden Kinder konfirmiert?
Das Mindestalter haben die Kinder, die im Jahr der Konfirmation ihr 14. Lebensjahr vollenden. Sie werden also mit 13 oder 14 Jahren konfirmiert und besuchen in der Regel die achte Klasse. Die Konfirmation zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. In Ausnahmefällen können Kinder auch ein Jahr früher konfirmiert werden.
Mein Kind wurde nicht getauft:
Kann es trotzdem den Konfirmanden-unterricht besuchen und konfirmiert werden?
Ja. Ihr Kind wird dann entweder während der Konfirmandenzeit, kurz vor dem Konfirmationssonntag, oder an der Konfirmation selbst getauft.
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